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   OVG Niedersachsen, 28.02.2018 - 9 LC 220/16   

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OVG Niedersachsen, 28.02.2018 - 9 LC 220/16 (https://dejure.org/2018,4097)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28.02.2018 - 9 LC 220/16 (https://dejure.org/2018,4097)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28. Februar 2018 - 9 LC 220/16 (https://dejure.org/2018,4097)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 162 Abs. 2 AO 1977; § ... 162 Abs. 1 AO 1977; § 191 Abs. 1 AO 1977; § 199 Abs. 1 AO 1977; § 219 AO 1977; § 33 Abs. 1 AO 1977; § 47 AO 1977; § 10 Abs. 4 KAG ND 2007; § 10 Abs. 3 KAG ND 2007; § 11 Abs. 1 Nr. 2a KAG ND 2007; § 11 Abs. 1 Nr. 4b KAG ND 2007
    Schätzung der Kurbeiträge durch die erhebende Kommune bei Betrieb eines Wohnmobilparkplatzes; Schätzung der Anzahl der Übernachtungen; Unsicherheitsabschlag bei der Schätzung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsbescheid über Kurbeitrag bei Wohnmobilparkplatz; Befugnis zur Schätzung

  • rechtsportal.de

    Schätzung der Kurbeiträge durch die erhebende Kommune bei Betrieb eines Wohnmobilparkplatzes; Schätzung der Anzahl der Übernachtungen; Unsicherheitsabschlag bei der Schätzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Zulässige Schätzung der Übernachtungszahlen in Haftungsbescheiden der Stadt Cuxhaven für nicht abgeführte Kurbeiträge

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Kurbeiträge dürfen für Gästeübernachtungen geschätzt werden

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • VG Bayreuth, 05.04.2006 - B 4 K 05.1089
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.02.2018 - 9 LC 220/16
    Eine Kurbeiträge erhebende Kommune ist in einem Haftungsbescheid gegenüber den Unterkunftgebern (hier: einem Betreiber eines Wohnmobilparkplatzes) entsprechend § 162 AO i. V. m. § 11 Abs. 1 Nr. 4 b) NKAG 2012 zur Schätzung der Anzahl der Übernachtungen befugt (siehe auch Parallelentscheidung, Urteil vom 28.2.2018 - 9 LC 217/16 - entgegen OVG MV, Urteil vom 30.11.2000 - 1 L 125/00 - VG Bayreuth, Urteile vom 5.4.2006 - B 4 K 05.1089 - und - B 4 K 05.774 -).

    Soweit sich das Verwaltungsgericht auf die Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 30. November 2000 (- 1 L 125/00 -) und des Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 5. April 2006 (- B 4 K 05.1089 u.a. -) beziehe, sei die dort vertretene Ansicht weder mit dem Wortlaut des Gesetzes (§ 11 NKAG i. V. m. § 162 AO) noch mit Sinn und Zweck dieser Regelung vereinbar.

    Der in der Rechtsprechung zur Haftung von Unterkunftsgebern für Kurbeiträge - wie auch vom Verwaltungsgericht in dem angefochtenen Urteil - vertretenen Auffassung, wonach in einer Vielzahl von Abgabefällen, für die ein Haftungstatbestand eingetreten sein könne, nicht eine durchschnittliche Anzahl von Abgabefällen und ein durchschnittlicher Abgabensatz geschätzt werden dürfe, sondern die Voraussetzungen für die Heranziehung individuell ermittelt werden müssten und die Gemeinde daher die Übernachtungsfälle feststellen müsse (OVG MV, Urteil vom 30.11.2000 - 1 L 125/00 - juris Rn. 50; VG Bayreuth, Urteile vom 5.4.2006 - B 4 K 05.1089 - juris Rn. 39 und - B 4 K 05.774 - juris Rn. 42; siehe auch Hess. VGH, Beschluss vom 1.11.1991 - 5 TH 1431/89 - KStZ 1992, 175), vermag der Senat hingegen jedenfalls für die vorliegende Konstellation nicht zu folgen.

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.11.2000 - 1 L 125/00

    Rechtmäßigkeit von erhobenen Kurbeiträgen; Formelle Rechtmäßigkeit einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.02.2018 - 9 LC 220/16
    Eine Kurbeiträge erhebende Kommune ist in einem Haftungsbescheid gegenüber den Unterkunftgebern (hier: einem Betreiber eines Wohnmobilparkplatzes) entsprechend § 162 AO i. V. m. § 11 Abs. 1 Nr. 4 b) NKAG 2012 zur Schätzung der Anzahl der Übernachtungen befugt (siehe auch Parallelentscheidung, Urteil vom 28.2.2018 - 9 LC 217/16 - entgegen OVG MV, Urteil vom 30.11.2000 - 1 L 125/00 - VG Bayreuth, Urteile vom 5.4.2006 - B 4 K 05.1089 - und - B 4 K 05.774 -).

    Soweit sich das Verwaltungsgericht auf die Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 30. November 2000 (- 1 L 125/00 -) und des Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 5. April 2006 (- B 4 K 05.1089 u.a. -) beziehe, sei die dort vertretene Ansicht weder mit dem Wortlaut des Gesetzes (§ 11 NKAG i. V. m. § 162 AO) noch mit Sinn und Zweck dieser Regelung vereinbar.

    Der in der Rechtsprechung zur Haftung von Unterkunftsgebern für Kurbeiträge - wie auch vom Verwaltungsgericht in dem angefochtenen Urteil - vertretenen Auffassung, wonach in einer Vielzahl von Abgabefällen, für die ein Haftungstatbestand eingetreten sein könne, nicht eine durchschnittliche Anzahl von Abgabefällen und ein durchschnittlicher Abgabensatz geschätzt werden dürfe, sondern die Voraussetzungen für die Heranziehung individuell ermittelt werden müssten und die Gemeinde daher die Übernachtungsfälle feststellen müsse (OVG MV, Urteil vom 30.11.2000 - 1 L 125/00 - juris Rn. 50; VG Bayreuth, Urteile vom 5.4.2006 - B 4 K 05.1089 - juris Rn. 39 und - B 4 K 05.774 - juris Rn. 42; siehe auch Hess. VGH, Beschluss vom 1.11.1991 - 5 TH 1431/89 - KStZ 1992, 175), vermag der Senat hingegen jedenfalls für die vorliegende Konstellation nicht zu folgen.

  • VG Bayreuth, 05.04.2006 - B 4 K 05.774
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.02.2018 - 9 LC 220/16
    Eine Kurbeiträge erhebende Kommune ist in einem Haftungsbescheid gegenüber den Unterkunftgebern (hier: einem Betreiber eines Wohnmobilparkplatzes) entsprechend § 162 AO i. V. m. § 11 Abs. 1 Nr. 4 b) NKAG 2012 zur Schätzung der Anzahl der Übernachtungen befugt (siehe auch Parallelentscheidung, Urteil vom 28.2.2018 - 9 LC 217/16 - entgegen OVG MV, Urteil vom 30.11.2000 - 1 L 125/00 - VG Bayreuth, Urteile vom 5.4.2006 - B 4 K 05.1089 - und - B 4 K 05.774 -).

    Der in der Rechtsprechung zur Haftung von Unterkunftsgebern für Kurbeiträge - wie auch vom Verwaltungsgericht in dem angefochtenen Urteil - vertretenen Auffassung, wonach in einer Vielzahl von Abgabefällen, für die ein Haftungstatbestand eingetreten sein könne, nicht eine durchschnittliche Anzahl von Abgabefällen und ein durchschnittlicher Abgabensatz geschätzt werden dürfe, sondern die Voraussetzungen für die Heranziehung individuell ermittelt werden müssten und die Gemeinde daher die Übernachtungsfälle feststellen müsse (OVG MV, Urteil vom 30.11.2000 - 1 L 125/00 - juris Rn. 50; VG Bayreuth, Urteile vom 5.4.2006 - B 4 K 05.1089 - juris Rn. 39 und - B 4 K 05.774 - juris Rn. 42; siehe auch Hess. VGH, Beschluss vom 1.11.1991 - 5 TH 1431/89 - KStZ 1992, 175), vermag der Senat hingegen jedenfalls für die vorliegende Konstellation nicht zu folgen.

  • OVG Niedersachsen, 31.08.2010 - 9 LA 105/09

    Nachträgliche Eintreibung nicht eingezogener Kurbeiträge von "Bootstouristen"

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.02.2018 - 9 LC 220/16
    Es werden allerdings keine hohen Anforderungen an die Begründung der vorzunehmenden Ermessensentscheidung gestellt, wenn nicht außergewöhnliche Umstände vorliegen (vgl. Senatsbeschluss vom 31.8.2010 - 9 LA 105/09 - juris Rn. 3 und 4).
  • OVG Niedersachsen, 28.02.2018 - 9 LC 217/16

    Haftungsbescheid über Kurbeitrag bei Hotel; Befugnis zur Schätzung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.02.2018 - 9 LC 220/16
    Eine Kurbeiträge erhebende Kommune ist in einem Haftungsbescheid gegenüber den Unterkunftgebern (hier: einem Betreiber eines Wohnmobilparkplatzes) entsprechend § 162 AO i. V. m. § 11 Abs. 1 Nr. 4 b) NKAG 2012 zur Schätzung der Anzahl der Übernachtungen befugt (siehe auch Parallelentscheidung, Urteil vom 28.2.2018 - 9 LC 217/16 - entgegen OVG MV, Urteil vom 30.11.2000 - 1 L 125/00 - VG Bayreuth, Urteile vom 5.4.2006 - B 4 K 05.1089 - und - B 4 K 05.774 -).
  • FG Münster, 23.06.2015 - 1 V 1012/15

    Inanspruchnahme aufgrund Lohnsteuerhaftungsbescheid; materielle Rechtmäßigkeit;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.02.2018 - 9 LC 220/16
    Entsprechend wird in der finanzgerichtlichen Rechtsprechung die Schätzung von Schwarzlohnzahlungen in Fällen der Haftungsinanspruchnahme zugelassen, auch wenn die schwarz entlohnten Arbeitnehmer nicht individualisiert werden können, weil dies angesichts der Verschleierung ihres Einsatzes in der Natur der Sache liege (vgl. FG Münster, Beschluss vom 23.6.2015 - 1 V 1012/15 L - juris Rn. 127).
  • BFH, 17.03.1994 - VI R 120/92

    Die Lohnsteuer-Haftungsschuld ist grundsätzlich individuell zu ermitteln;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.02.2018 - 9 LC 220/16
    Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 17. März 1994 (- VI R 120/92 - juris Rn. 13 f.) darf zwar in einem Haftungsbescheid wegen nicht abgeführter Lohnsteuer in einer Vielzahl von Fällen ein durchschnittlicher Steuersatz nicht geschätzt werden, sondern es ist die Höhe der Lohnsteuer trotz des damit verbundenen zeitaufwendigen Arbeitsaufwandes grundsätzlich individuell zu ermitteln.
  • VGH Hessen, 01.11.1991 - 5 TH 1431/89

    Rechtswidrigkeit der Heranziehung von sogenannten Übernachtungspassanten zum

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.02.2018 - 9 LC 220/16
    Der in der Rechtsprechung zur Haftung von Unterkunftsgebern für Kurbeiträge - wie auch vom Verwaltungsgericht in dem angefochtenen Urteil - vertretenen Auffassung, wonach in einer Vielzahl von Abgabefällen, für die ein Haftungstatbestand eingetreten sein könne, nicht eine durchschnittliche Anzahl von Abgabefällen und ein durchschnittlicher Abgabensatz geschätzt werden dürfe, sondern die Voraussetzungen für die Heranziehung individuell ermittelt werden müssten und die Gemeinde daher die Übernachtungsfälle feststellen müsse (OVG MV, Urteil vom 30.11.2000 - 1 L 125/00 - juris Rn. 50; VG Bayreuth, Urteile vom 5.4.2006 - B 4 K 05.1089 - juris Rn. 39 und - B 4 K 05.774 - juris Rn. 42; siehe auch Hess. VGH, Beschluss vom 1.11.1991 - 5 TH 1431/89 - KStZ 1992, 175), vermag der Senat hingegen jedenfalls für die vorliegende Konstellation nicht zu folgen.
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 28.09.1990 - 14 M 60/90

    Kurabgabeeinziehung durch Campingplatz-Betreiber

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.02.2018 - 9 LC 220/16
    Gegen die Übereinstimmung dieser satzungsrechtlichen Haftungsbestimmung mit höherrangigem Recht hat der Kläger keine Einwände erhoben und sie sind auch für den Senat nicht ersichtlich (vgl. hierzu bereits OVG Lüneburg, Beschluss vom 28.9.1990 - 14 M 60/90 - juris).
  • BFH, 03.12.1996 - I B 44/96

    Nichtigkeit eines Haftungsbescheids

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.02.2018 - 9 LC 220/16
    e) Schließlich widerspräche es dem Sinn und Zweck der gesetzlichen und satzungsrechtlichen Bestimmungen über die Haftung der Unterkunftgeber für entstandene, aber nicht eingezogene und nicht abgeführte Kurbeiträge, wenn die Unterkunftgeber als Haftungsschuldner nicht in Haftung genommen werden könnten, obgleich sie der ihnen obliegenden Pflicht, die Übernachtungsgäste festzustellen, aufzulisten, von ihnen Kurbeiträge einzuziehen und diese an die Beklagte abzuführen, nicht nachkommen (vgl. auch BFH, Beschluss vom 3.12.1996 - I B 44/96 - juris Rn. 10 zu einem an eine GmbH ergangenen Haftungsbescheid wegen nicht abgeführter Steuern für namentlich nicht bekannte Steuerschuldner).
  • OVG Niedersachsen, 29.03.2005 - 9 LA 33/05

    Rechtmäßigkeit der Geltendmachung von Ansprüchen auf Kur-Abgabe gegen eine

  • OVG Niedersachsen, 28.02.2018 - 9 LC 218/16

    Kurbeiträge dürfen für Gästeübernachtungen geschätzt werden

    Der 9. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat in drei Berufungsverfahren mit Urteilen vom 28. Februar 2018 (Az. 9 LC 217/16, 9 LC 218/16 und 9 LC 220/16) über die Haftung von Unterkunftgebern für nicht eingezogene und nicht abgeführte Kurbeiträge entschieden.

    Im Ergebnis hat der Senat in einem Fall die Schätzung der Anzahl der Übernachtungsgäste und der Übernachtungen im vorgenommenen Umfang für rechtmäßig gehalten (9 LC 220/16), in einem anderen Fall die Schätzung geringfügig geändert (9 LC 217/16) und in einem weiteren Fall eine Schätzung nicht für rechtmäßig erachtet, weil der betroffene Kläger nach Überzeugung des Senats die Anzahl der Übernachtungsgäste zumindest nachträglich ordnungsgemäß angegeben hatte (9 LC 218/16).

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